Mitbestimmung & Mitverantwortung

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Mitbestimmung und Mitverantwortung

Die Genossenschaft arbeitet zum Nutzen Ihrer Mitglieder und organisiert das Miteinander auf dem Gewerbehof.

Sie stellt ihren Mitgliedern Gewerberaum von hoher Qualität zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Das Genossenschaftsmitglieder haben sich im Rahmen der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung gegeben. Diese regelt Mitbestimmung, Mitverantwortung und das Verhältnis der Mitglieder untereinander.

Die Organe der Genossenschaft sind:

  1. Generalversammlung oder Mitgliederversammlung
  2. Aufsichtsrat
  3. Vorstand

Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung aller Mitglieder der Genossenschaft. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von der Höhe seiner Einlage oder Größe des Betriebes eine Stimme. Sie tagt einmal im Jahr und zusätzlich, wenn wichtige und grundlegende Entscheidungen anstehen. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, und dieser bestellt den Vorstand der Genossenschaft.

Der von der Generalversammlung gewählte Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Zwischen den Generalversammlungen vertritt der Aufsichtsrat die Mitglieder gegenüber dem Vorstand.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt die Genossenschaft nach aussen. In gemeinsamen Sitzungen berichtet er dem Aufsichtsrat über seine Arbeit und berät sich mit ihm.

Über die drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe hinaus hat die Genossenschaft einen Arbeits-, Bau- und Bewirtschaftungsausschuss eingerichtet. Dieser ist ein offenes Gremium ohne Entscheidungsgewalt und Verankerung in der Satzung. Er ist aber sehr wichtig für den Meinungsbildungsprozess innerhalb der Genossenschaft. Hier diskutieren interessierte Mitglieder aktuelle Fragen, vor allem zur Bautätigkeit und Bewirtschaftung, mit dem Vorstand und beteiligten Fachleuten.